Cannabis Social Club Heilbronn

Herzlich Willkommen zum Grow-Kollektiv CSC Heilbronn.

Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept des Vereins

Grow-Kollektiv CSC Heilbronn e.V.

Ziel unseres Jugend- und Gesundheitsschutzkonzepts ist die Sicherstellung und Förderung der Gesundheit aller Mitgliederinnen und Mitglieder (nachfolgend: „Mitglieder“) unseres Vereins sowie die Gewährleistung eines effektiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor den Risiken des Cannabiskonsums.

Uns liegt die Gesundheit aller Menschen und insbesondere unserer Mitglieder sehr am Herzen. Daher sind wir nach Kräften bemüht, die Gefahren durch den Konsum von Cannabis so gering wie möglich zu halten. Mit diesem Konzept verpflichten wir uns selbst zur Einhaltung von Standards, die dieses Ziel ermöglichen sollen.

Außerdem spielt der Schutz der Jugend für uns eine große Rolle. Nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen kann der Konsum von Cannabis in der Jugend die Entwicklung und Ausreifung des Gehirns beeinträchtigen. Aus diesem Grund lehnen wir den Konsum von Cannabis durch Minderjährige bzw. unter 21-jährigen ab und sensibilisieren unsere Mitglieder auf diese Problematik.

Maßgeblich für die Erstellung dieses Konzepts sind die Regelungen des KCanG zur Qualitätssicherung und des Gesundheitsschutzes (§ 18, 21 KCanG) sowie zum Kinder- und Jugendschutz und zur Suchtprävention (§ 23 KCanG).

II. Jugendschutz

  • Mindestalter

Das Mindestalter für die Mitgliedschaft in unserem Verein liegt bei 21 Jahren. Diese Entscheidung, die über die im KCanG festgelegten Vorgaben hinausgeht, haben wir bewusst getroffen. Der Grund dafür liegt in der fortschreitenden Gehirnentwicklung, die in der Regel mit 18 Jahren noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Unser Verein setzt sich für einen verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Cannabis ein, und wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die Abgabe von Cannabis an Personen unter 21 Jahren nicht mit diesen Prinzipien vereinbar ist.

  • Zugangskontrollen

Zutritt haben ausschließlich Vorstandsmitglieder und der Anbaurat.

Für Mitglieder, die Ihr Cannabis abholen möchten, wird der Zutritt in das EG nach Kontrolle des Personalausweises in Verbindung mit dem Mitgliedsausweis gestattet.

Kann eine Person keinen Lichtbildausweis oder keinen Mitgliedsausweis vorzeigen, wird ihr der Zutritt zu den befriedeten Besitztümern verwehrt.

Die mit dem Anbau und der Abgabe von Cannabis beauftragten Personen stellen die Einhaltung dieser Zugangskontrollen sicher.

  • Präventionsbeauftragter

Unser Verein hat einen Präventionsbeauftragten, der dafür verantwortlich ist, die Einhaltung der Vorgaben zum Jugend- und Gesundheitsschutz zu überwachen. Er steht den Vereinsmitgliedern als Ansprechpartner bei allen Fragen rund um diese Themen zur Verfügung.

Der Präventionsbeauftragte hat seine Fachkenntnisse durch die Teilnahme an einer vom Regierungspräsidium Freiburg empfohlenen Schulung in Stuttgart (Release U21) erworben. Um seine Qualifikationen auf dem neuesten Stand zu halten, nimmt er regelmäßig an Fortbildungen teil, mindestens alle drei Jahre. Zudem informiert er sich kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Suchtprävention, Jugendschutz und den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis.

Zusätzlich berät der Präventionsbeauftragte den Vorstand und unterstützt ihn bei der Umsetzung von Maßnahmen, die den Jugend- und Gesundheitsschutz im Verein noch weiter verbessern können.

Unsere Mitglieder können den Präventionsbeauftragten jederzeit erreichen. Seine Kontaktdaten sind: Stefan Truckses, praevention@grow-kollektiv.de oder telefonisch unter der 0174/1931131

  • Erziehung und Aufklärung

Unser Verein stellt den Eltern und Angehörigen unserer Mitglieder Informationen und Unterstützung zum Umgang mit Cannabiskonsum im familiären Umfeld sowie zur Vermeidung von Risiken zur Verfügung.

Hierbei arbeiten wir eng mit der folgenden Beratungsstelle zusammen:

Suchtberatungsstelle Caritas (Heilbronn)

Mit diesem Angebot möchte unser Verein einen Beitrag zur Aufklärung in der Gesellschaft leisten und so frühzeitige und wirksame Prävention bei Jugendlichen fördern, ohne dabei öffentlich in Erscheinung zu treten.

Zusätzlich bieten wir die ständige Erreichbarkeit unseres Präventionsbeauftragten an. Mitglieder können sich anonym per Telefon oder E-Mail melden, um Unterstützung bei problematischem Konsumverhalten oder Suchtfragen zu erhalten. Auf diese Weise ermöglichen wir unseren Mitgliedern, sich anonym Hilfe zu holen, ohne Angst vor Stigmatisierung oder Verurteilung. So wollen wir die Hemmschwelle senken und eine wirkungsvolle Präventionsarbeit gewährleisten.

  • Zuwiderhandlungen

Wenn dem Verein Verstöße von Mitgliedern gegen die Jugendschutzbestimmungen bekannt werden, wird der Vorstand die erforderlichen Schritte unternehmen, um weitere Verstöße zu verhindern.

III. Gesundheitsschutz

  • Aufklärung

Um die gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums so weit wie möglich zu reduzieren, bietet unser Verein seinen Mitgliedern Aufklärung und Beratung über den Präventionsbeauftragten an.

Wir verstehen jedoch, dass einige Mitglieder dieses Angebot aus Angst vor Stigmatisierung nicht nutzen möchten und dass eine direkte Ansprache zu problematischen Konsummustern für viele unangenehm sein kann. Da der Konsum in und um unseren Verein verboten ist, haben wir keinen Einblick in das Konsumverhalten oder die -mengen unserer Mitglieder. Um diese Informationslücke zu schließen, stellen wir zusätzlich Broschüren und Informationsmaterial der folgenden Beratungsstelle zur Verfügung:

Suchtberatungsstelle Caritas

Diese Beratungsstelle bietet:

* Unterstützung für Betroffene und Angehörige

* Gruppenangebote (Motivationsgruppen, Kinder- und Angehörigengruppen)

* Vermittlung in ambulante und stationäre Therapien

* Ambulante Nachsorge, sowie berufs- und arbeitsorientierte Nachsorge (BaronN)

* Kontakt zu Selbsthilfegruppen

* Suchtprävention in Schulen, Vereinen und Unternehmen

* Aufsuchende Arbeit im Rahmen von Streetwork in der Heilbronner Innenstadt

Mit diesen Maßnahmen möchten wir unsere Mitglieder unaufdringlich, aber nachdrücklich, auf die Gefahren und Risiken des Konsums aufmerksam machen und ihnen Mittel an die Hand geben, um diese für sich selbst und andere zu minimieren.

  • Intervention

Sollten dem Verein oder dem Präventionsbeauftragten Hinweise vorliegen, dass ein Mitglied ein problematisches Konsumverhalten zeigt und damit überfordert ist, wird der Präventionsbeauftragte eine geeignete Intervention einleiten.

Dabei ist uns bewusst, dass alle unsere Mitglieder erwachsene Personen sind und wir sie rechtlich nicht ohne Weiteres von der Cannabisabgabe ausschließen können. Daher setzen wir auf die Freiwilligkeit und Einsicht des betroffenen Mitglieds.

Im Rahmen der Intervention wird dem Mitglied aufgezeigt, wie es seine problematischen Konsummuster durchbrechen und zu weniger gesundheitsschädlichen Verhaltensweisen wechseln kann. Der Präventionsbeauftragte wird das Mitglied ermutigen, Konsumpausen einzulegen und es an weiterführende Beratungs- und Hilfsangebote, wie etwa die zuvor genannte Beratungsstelle, verweisen.

IV. Präventionsbeauftragter

Unser Verein hat einen Präventionsbeauftragten gemäß den Bestimmungen des KCanG ernannt. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Präventionsbeauftragten sind durch das KCanG festgelegt.

Die Kontaktdaten des Präventionsbeauftragten werden allen Mitgliedern durch einen Aushang in der Abgabestelle zugänglich gemacht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitglieder sich jederzeit bei Fragen zu Gesundheit, Jugendschutz, verantwortungsvollem Konsum und Sucht an den Präventionsbeauftragten wenden können.

V. Praktische Umsetzung

Wir sind uns bewusst, dass trotz der teilweisen Entkriminalisierung von Cannabis weiterhin ein gewisses Stigma auf dessen Konsumenten lastet. Deshalb ist es uns besonders wichtig, unsere Hilfs- und Beratungsangebote so leicht zugänglich wie möglich zu gestalten.

Jeder Mitarbeiter unseres Vereins sowie jedes Mitglied, das eine Aufgabe im Verein übernimmt, erhält zu Beginn seiner Tätigkeit eine Schulung durch den Präventionsbeauftragten. In dieser Schulung werden das Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept sowie die Maßnahmen des Vereins zur Prävention von Risiken und Gefahren ausführlich erklärt. Damit wollen wir sicherstellen, dass der Schutz unserer Mitglieder umfassend und wirksam umgesetzt wird.

Das Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept wird jedem Mitarbeiter und betroffenen Vereinsmitglied in gedruckter Form ausgehändigt.

Zudem erhalten alle Vereinsmitglieder in diesem Rahmen die stets aktualisierten Kontaktdaten des Präventionsbeauftragten, um eine direkte Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Für Mitglieder, die sich anonym oder diskret an den Präventionsbeauftragten wenden möchten, steht zusätzlich ein Briefkasten im Eingangsbereich unserer Abgabestelle zur Verfügung, der mindestens einmal wöchentlich geleert wird. Auf diese Weise möchten wir auch denjenigen Mitgliedern Unterstützung bieten, die das direkte Gespräch scheuen oder sich mit dem Thema unwohl fühlen.

Über die Schulungen hinaus wird der Präventionsbeauftragte einmal jährlich eine Mitgliederversammlung abhalten, in der über die Risiken des Cannabiskonsums aufgeklärt und gegebenenfalls Änderungen am Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept vorgestellt werden.

So können wir auf gesellschaftliche oder vereinsinterne Veränderungen reagieren und sicherstellen, dass unsere Mitglieder über die notwendigen Informationen verfügen, um Risiken durch problematischen Konsum zu minimieren und auch den Schutz Dritter, wie Angehörige oder Kinder unserer Mitglieder, zu gewährleisten.

VI. Verantwortlichkeit und Kontrolle

Der Präventionsbeauftragte trägt die Verantwortung dafür, dass dieses Konzept jederzeit konsequent umgesetzt wird. Falls erforderlich, ist er befugt, andere Vereinsmitglieder dazu aufzufordern, ihren Mitwirkungspflichten nachzukommen.

VII. Evaluation, Weiterentwicklung und Transparenz

Dieses Konzept wird erstmals drei Monate nach Erhalt der Anbaulizenz und der ersten Ausgabe von Cannabis überprüft. Der Grund dafür liegt darin, dass Anbauvereinigungen in Deutschland ein völlig neues Modell darstellen und bisher keine Erfahrungswerte vorliegen. Da der Cannabiskonsum bisher weitgehend im Verborgenen stattfand, bedingt durch die Kriminalisierung und ohne umfassende Aufklärung und Prävention, stehen wir am Anfang eines Umbruchs, dessen langfristige Auswirkungen noch nicht vollständig absehbar sind. Bei der Erstellung dieses Konzepts haben wir nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und unsere Verantwortung gegenüber den Mitgliedern und Dritten ernst genommen. Dennoch glauben wir, dass ein effektiver Schutz ständiger Überprüfung und Anpassung bedarf, weshalb die erste Überprüfung zeitnah erfolgen wird.

In Zukunft wird das Konzept einmal jährlich vom Präventionsbeauftragten zusammen mit dem Vorstand evaluiert. Bei dieser Überprüfung werden folgende Aspekte analysiert und diskutiert:

– Entwicklung der ausgegebenen Cannabismengen pro Mitglied

– Anfragen, Nachrichten und Hilfegesuche, die beim Präventionsbeauftragten eingegangen sind

– Durchgeführte Maßnahmen des Präventionsbeauftragten und deren Einschätzung hinsichtlich des Erfolgs

– Anzahl und Verlauf von Interventionen

– Verstöße gegen das Konzept

Auf Grundlage dieser Daten wird der Präventionsbeauftragte zusammen mit dem Vorstand eventuelle Schwachstellen oder Lücken im Konzept identifizieren und beheben. Unser Ziel ist es, das Konzept kontinuierlich weiterzuentwickeln, um ein höchstmögliches Maß an Sicherheit im Umgang mit Cannabis zu gewährleisten.

Die Ergebnisse der Evaluationen und etwaige Änderungen am Konzept werden den Mitgliedern bei der nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt. Sollte das Konzept überarbeitet worden sein, wird der Präventionsbeauftragte die Mitglieder separat darüber informieren.

VIII. Schlusswort

Dieses Konzept stellt eine Selbstverpflichtung unseres Vereins dar, um einen größtmöglichen Gesundheits- und Jugendschutz zu gewährleisten. Alle Mitglieder des Vereins sind zur Einhaltung dieser Regeln verpflichtet.