FAQ
Häufig gestellte Fragen an einen Cannabis Social Club
Fragen zur Mitgliedschaft im CSC
Um Mitglied in unserem Cannabis Social Club zu werden, sind lediglich 3 vorraussetzungen nötig.
- Du musst mindestens 21 Jahre alt sein.
2. Dein Wohnsitz muss in Deutschland sein und du solltest mindestens 6 Moante in Deutschland gelebt haben.
3. Um Mitglied im Grow-Kollektiv CSC Heilbronn zu werden, darfst du keinem anderem CSC als Mitglied beigetreten sein.
Die Anbaulizenz kann ab dem 1. Juli 2024 beantragt werden und es kann bis zu 3 Monate Beabeitungszeit bei den Behörden geben. Spätestens am 1. Oktober 2024 sollten wir somit im Besitz einer Anbaulizenz sein. Danach können wir mit dem Grow beginnen. Wir hoffen aber, dass die Behörden schnell arbeiten und wir kurz nach dem 1. Juli starten können.
Im schlechtesten Fall (1. Oktober 2024) versuchen wir trotzdem, das erste legale Cannabis dieses Jahr noch auszugeben.
Unser Cannabis Club bietet kein medizinsches Cannabis an. Das Cannabis im CSC ist ausschließlich für den Genusskonsum vorgesehen. Es wird keine medizinische Beratung oder Beratung zur Medikamentation geben.
Da unsere Mitgliedschaft ab 21 Jahren ist, kann jedes Mitglied bis zu 50 g Cannabis im Monat bei uns beziehen, jedoch nur maximal 25 g am Tag.
Momentan stecken unsere Ressourcen weitestgehend in der Vereinsgründung, Suche eines Growrooms sowie die Suche nach einer geeigneten Abgabestelle. Es wird vorrausichtlich monatlich einen Grower-Stammtisch geben und wir sind für viele weitere Ideen offen.
Als Mitglied im Grow-Kollektiv CSC Heilbronn kannst du deine Mitgliedschaft monatlich kündigen, jedoch ist bei Eintritt eine Mindestvertragsdauer von 3 Monaten Voraussetzung.
Du hast noch Fragen?
Hier kannst du das Grow-Kollektiv kontaktieren.
Was gilt für mich seit 1. April?
Seit April ist es in Deuschland erlaubt bis zu 3 Pflanzen pro volljähriger Person im Haushalt für den privaten Konsum anzubauen und zu ernten.
Als Privatperson darf man bis zu 50 g getrocknete Cannabisblüten bei sich zu Hause lagern.
Samen und Stecklinge kann man jetzt ganz gemütlich und legal im europäischen Ausland bestellen und nach Deutschland einführen. Es ist jedoch drauf zu achten, dass eine monatliche maximale Menge von 5 Stecklingen und 7 Samen vorliegt. Bei gemischter Bestellung von Samen und Stecklingen zählen 5 als das Maximum.
Nein, auch wenn du ein super feines Haze auf deinem Balkon gegrowt hast, ist die Abgabe von Cannabis an Dritte nicht rechtens. Der Eigenanbau dient ausschließlich dem Eigenkonsum.
Prinzipiell darf man nun überall in Deutschland legal kiffen, es gibt aber einiges zu beachten. Der Konsum ist nicht erlaubt, wenn man sich zum Beispiel unmittelbar in der Nähe von unter 18 Jährigen aufhält, in Fußgängerzonen zwischen 7 – 20 Uhr, in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie der Öffentlichkeit zugänglichen Sportstätten. Ab 100 m um den Eigangsbereichs einer solchen Einrichtung zählt es nicht mehr zum Sichtbereich.
Im Moment ist der Eigenanbau der einzige legal Weg dein Cannabis zu beschaffen. Wenn ab dem 1.7.24 die Anbaulizenzen verteilt werden, werden wir alles geben um dir schnellstmöglich Zugriff auf qualitativ hochwertiges Cannabis zu ermöglichen.
Das Führen von Fahrzeugen unter Einfluss von Alkohol/Drogen ist immer eine sehr schlechte Idee. Die Grenzwerte für THC im Blut wurden noch nicht angehoben, aber es wird darüber gesprochen den Maximalwert auf 3,5 ng/ml anzuheben. Dennoch raten wir davon ab, sich nach dem Kiffen ins Auto zu setzen.
Was gilt für Cannabis Clubs?
Nein, die Anbauerlaubnis wird für 7 Jahre ausgesprochen und kann frühestens nach 5 Jahren verlängert werden.
Nein, der Konsum in Cannabis Clubs ist untersagt. Auch untersagt ist der Konsum im Gewächshaus, auf dem Gelände, der Anbaufläche selbst sowie im Gebäude und in Sichtweite von Anbauvereinigungen.
Die Weitergabe von Cannabis durch uns ist nur innerhalb unseres Geländes erlaubt, mit strikter Kontrolle von Mitgliedschaft und Alter. Pro Tag dürfen maximal 25 Gramm und pro Monat maximal 50 Gramm an Mitglieder weitergegeben werden. Cannabis darf nur in reiner Form (Marihuana oder Haschisch) weitergegeben werden und nicht gemischt mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln. Die Verpackung muss neutral sein und Informationen wie Gewicht, Ernte- und Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie THC- und CBD-Gehalt enthalten. Die Weitergabe an Nicht-Mitglieder ist verboten.
Cannabis Clubs müssen ihren Bestand an Cannabis und Vermehrungsmaterial dokumentieren, um die Einhaltung von Gesundheits- und Jugendschutzvorschriften sicherzustellen. Der CSC muss jährlich Ernte- und Weitergabemengen melden, um illegale Aktivitäten zu vermeiden. Außerdem müssen sie anonymisierte Daten zur Weitergabe an Mitglieder melden. Im Falle von Verunreinigungen müssen sie die Behörden sofort informieren.